ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ÜBERSETZUNG)

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen UVM-Lingua und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für UVM-Lingua nur verbindlich, wenn deren Geltung vor Auftragserteilung schriftlich anerkannt wurde.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird sorgfältig und nach den allgemeinen Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. UVM-Lingua darf sich zur Ausführung aller Übersetzungen und damit verbundener Geschäfte, soweit nach eigenem Ermessen als zweckmäßig und sinnvoll erachtet, der Leistungen Dritter bedienen.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird UVM-Lingua rechtzeitig über gewünschte Ausführungen und Anforderungen der Übersetzung unterrichten und dafür erforderliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck (Webseiten, Dateiträgern, etc.) bestimmt, überlässt der Auftraggeber UVM-Lingua rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, damit UVM-Lingua eventuelle Fehler , die in den Leistungsbereich von UVM-Lingua fallen, beseitigen kann. Darin enthaltene Namen, Daten und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

Sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber UVM-Lingua rechtzeitig und vollständig bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (besondere terminologische Fachausdrücke des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

Fehler und Verzögerungen, die sich aus Mängeln und/oder Verzögerungen der Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten UVM-Lingua.

Der Auftraggeber übernimmt die rechtliche Verantwortung für die Inhalte an den zu übersetzenden Texten und gewährleistet, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. UVM-Lingua ist für die Inhalte nicht verantwortlich. Von eventuellen Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber UVM-Lingua frei und klaglos.

4. Lieferfristen

Soweit nicht Abgabetermine von UVM-Lingua vorab verbindlich schriftlich bestätigt werden, werden Lieferfristen nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein.

5. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

Der Auftraggeber unterliegt Mitwirkungspflichten in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit gelieferter Übersetzungen. Er verpflichtet sich, unverzüglich jede von uns gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit für den konkreten Zweck zu prüfen, bevor er die Leistung verwendet. Lieferungen gelten als mängelfrei, wenn nicht spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt angebliche Mängel schriftlich gegenüber UVM-Lingua angezeigt werden. UVM-Lingua haftet insbesondere nicht für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

Für den Fall von Fehlern der Übersetzung durch Verschulden von UVM-Lingua, behalten wir uns vor Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche zunächst das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen, Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Fehler/Mängel gelten erst dann als anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6. Haftung

Der Übersetzer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit nicht gesetzlich anders vorgeschrieben. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ein. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die im Rahmen der Auftragsbestätigung schriftlich als solche gekennzeichnet und anerkannt sind.

Die Übersetzungen sind für den alleinigen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Bei jeder Vervielfältigung für kommerzielle, Werbe- oder andere Zwecke trägt allein der Auftraggeber die uneingeschränkte Verantwortung.

Unsere EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf Viren, Spyware und andere schadhafte Software überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per DFÜ (Modem), E-Mail oder anderen Fernübertragungen ist der Kunde für eine vollständige Überprüfung der übersendeten Daten und Textdateien verantwortlich.Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Die Haftung von UVM-Lingua wird auf die Höhe des Netto-Rechnungswertes des betreffenden Auftrages mit einer Haftungsobergrenze von 5.000 Euro beschränkt. Die Schadensersatzpflicht beschränkt sich auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare, direkte Schäden.

7. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

UVM-Lingua verpflichtet sich, Stillschweigen über alle vertraulichen Geschäftsinterna zu wahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

8. Vergütung

Von UVM-Lingua genannte Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. Die Berechnungseinheit für Übersetzungen ist der Betrag pro tausend Worte. Vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarungen werden Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsdatum zahlungsfällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich UVM-Lingua das Recht vor, die weitere Ausführung laufender Arbeiten zu unterbrechen, bis die Zahlung nachgeholt wird und vorbehaltlich weitergehender Rechte.

Ist die Höhe des Honorars nicht festgelegt, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung und daran bestehende Rechte, namentlich Urheberrechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von UVM-Lingua. Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Auftraggeber das Nutzungsrecht im vertragsgegenständlichen Umfang. UVM-Lingua weist auf die gesetzlichen Regelungen zum Urheberrecht bei Übersetzungen, hin.

10. Widerrufsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass UVM-Lingua die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf ein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass UVM-Lingua mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat. Sollte dennoch ein Widerrufsrecht bestehen, sind Teilleistungen entsprechend zu vergüten.

11. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt Deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von UVM-Lingua oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Erfüllungsort oder wahlweise der Sitz der geschäftlichen Niederlassung von UVM-Lingua.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle von Vertragslücken.

13. Schriftform

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung und/oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.